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Die EU hat mit der NIS2-Richtlinie neue Maßstäbe für Unternehmen gesetzt, um aktiv gegen Cyberbedrohungen vorzugehen. Unser Leitfaden hilft Unternehmen in Deutschland, diese neuen Anforderungen zu verstehen, umzusetzen und ihre Netzwerke sowie Daten konform zu den neuen Richtlinien zu sichern.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Die erste NIS-Richtlinie trat im Jahr 2016 in Kraft und war der erste Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Sie legte Anforderungen an Betreiber wesentlicher Dienste (OWD) und Anbieter digitaler Dienste (DPS) fest, um angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Sicherheitsvorfälle zu melden.
Die NIS2-Richtlinie baut auf diesen Grundlagen auf und erweitert diese um tiefgreifendere Anforderungen. Ziel ist eine erhöhte Sicherheit und Resilienz von Netzwerk- und Informationssystemen in der EU. Besonders interessant ist die Ausweitung der betroffenen Unternehmensgruppen, die nun strengeren Sicherheitsvorgaben unterliegen.
Wer zählt zu den KRITIS-Betreibern?
Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen aus den KRITIS-Sektoren – darunter Gesundheitswesen, Energie, Transport und mehr. Auch Lieferanten und Dienstleister von Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, sind betroffen. Daher ist es wichtig, dass jedes Unternehmen genau versteht, was diese Richtlinie für sie bedeutet.
Betroffene Sektoren:
Energie
Transport
Bankwesen
Finanzmarktinfrastruktur
Gesundheit
Trinkwasser
Abwässer
Digitale Infrastruktur
IKT-Dienstleistungsmanagement
Öffentliche Verwaltungen
Weltraum
Post- und Kurierdienste
Abfallwirtschaft
Herstellung
Produktion und Vertrieb von Chemikalien
Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb
Herstellung, digitale Anbieter und Forschung
Zusätzlich zur sektoralen Zuordnung sind auch bestimmte Größenkriterien entscheidend:
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern: Diese Unternehmen fallen unter die NIS2-Richtlinie, da sie als ausreichend groß angesehen werden, um eine bedeutende Rolle in der Sicherheitskette zu spielen.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro: Finanzstarke Unternehmen werden ebenfalls zur Einhaltung der Richtlinie verpflichtet, da ihre wirtschaftliche Bedeutung ihre Sicherheitsverantwortung erhöht.
Auch die Geschäftsführung ist von NIS2 betroffen
Weiterbildung: Geschäftsführungen müssen sich kontinuierlich weiterbilden, um den neuesten Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Dies kann durch Schulungen, Workshops und Seminare geschehen.
Verantwortung: Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinie und die Sicherheit der IT-Systeme. Dies erfordert ein tiefes Verständnis der NIS2-Anforderungen und eine aktive Rolle in der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen.
Haftung: Im Falle von Verstößen durch Sicherheitslücken, die der Geschäftsführung bewusst waren oder hätten bewusst sein müssen, haften diese auch mit ihrem Privatvermögen. Das erhöht den Druck auf die Führungskräfte, die Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Wichtige Termine und Fristen der NIS2-Richtlinie
Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen bis zum 17. Oktober 2024 die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Unternehmen haben nach dieser Umsetzung noch Zeit, diese Richtlinien in ihrem Betrieb umzusetzen. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, da ein Wettlauf um die besten IT-Dienstleister zu erwarten ist. Viele Unternehmen werden gleichzeitig die NIS2-Richtlinien umsetzen müssen, was zu Engpässen bei qualifizierten Dienstleistern führen kann.
Meldepflichten und -Fristen
Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle laut NIS2 statt wie bisher nach 72 Stunden innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden melden. Nach 72 Stunden ist eine Aktualisierung und Beurteilung der Situation an die Behörden erforderlich. Diese verschärften Meldepflichten bedeuten, dass Unternehmen auch an Wochenenden und Feiertagen in der Lage sein müssen, Vorfälle zu melden. Ein 24/7-Frühwarnsystem ist daher unerlässlich, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden.
Zudem müssen Unternehmen 30 Tage nach dem Sicherheitsvorfall einen ausführlichen Abschlussbericht bei den Behörden vorlegen. Dieser Bericht muss eine umfassende Analyse des Vorfalls, die ergriffenen Sofortmaßnahmen, die langfristigen Gegenmaßnahmen sowie eine Bewertung der Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Kunden enthalten.
Verschärfung der Passwort-Sicherheit
Im Zuge der Umsetzung der NIS2-Richtlinie müssen Unternehmen ihre Passwort-Sicherheitsmaßnahmen erheblich verschärfen. Dies umfasst die Einführung strengerer Passwort-Richtlinien, die regelmäßige Aktualisierung von Passwörtern und die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Unternehmen sollten sicherstellen, dass Passwörter komplex sind, eine Mindestlänge haben und regelmäßig geändert werden. Die Nutzung von Passwort-Managern ist deshalb zukünftig elementar, um diese Richtlinie einzuhalten.
Unsere Empfehlung: Pleasant Password Server
Wir nutzen als Passwort-Manager den Pleasant Password Server. Da wir Exklusiv-Distributor sind, können wir diesen auch unseren Kunden anbieten, um die NIS 2-Richtlinie in ihrem Unternehmen zu erfüllen. Der Pleasant Password Server bietet:
Sichere Passwortspeicherung: Alle Passwörter werden verschlüsselt gespeichert, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Benutzerfreundlichkeit: Eine intuitive Benutzeroberfläche erleichtert die Verwaltung und den Zugriff auf Passwörter.
On-Premise-Lösung: Ihre Daten bleiben vollständig in Ihrer Kontrolle, da der Pleasant Password Server lokal in Ihrer IT-Infrastruktur betrieben wird.
Integration mit bestehenden Systemen: Lässt sich nahtlos in Ihre vorhandenen IT-Infrastrukturen integrieren, einschließlich Active Directory.
Audit-Funktionen: Verfolgen und protokollieren Sie Passwortänderungen und Zugriffe, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden.
Multi-Faktor-Authentifizierung: Unterstützt verschiedene MFA-Methoden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
Implementierung der NIS2-Richtlinie: Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische Maßnahmen
Risikoanalyse und -management: Kontinuierliche Bewertung potenzieller Schwachstellen in IT-Infrastrukturen, Software und Betriebsprozessen.
Zugriffs- und Identitätsmanagement: Effiziente Prozesse wie Multi-Faktor-Authentifizierung und strenge Passwortrichtlinien. Dazu gehört auch die Einführung eines robusten Passwort-Managements, das komplexe Passwörter, regelmäßige Aktualisierungen und die Nutzung von Passwort-Managern.
Physische Sicherheitsmaßnahmen: Verbesserte Zugangskontrollen und Überwachungssysteme in Datenzentren und Büros.
Organisatorische Maßnahmen
Notfall- und Krisenmanagement: Entwicklung detaillierter Pläne für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen, inklusive klarer Reaktionsrichtlinien bei Datenverletzungen oder Cyberangriffen.
Datenschutz und Compliance: Alle Maßnahmen sollten im Einklang mit der DSGVO und anderen relevanten Gesetzen stehen.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und bewährte Praktiken
End-to-End-Verschlüsselung und regelmäßige Penetrationstests verbessern die Sicherheit fortlaufend. Advanced Threat Protection (ATP) hilft dabei, fortschrittliche Bedrohungen proaktiv zu erkennen und zu blockieren.
Unser Tipp zur Überprüfung von Sicherheits-Schwachstellen: Regelmäßige Pentests
Pentests sind kontrollierte und gezielte Sicherheitsüberprüfungen, bei denen wir versuchen, in Ihr IT-System einzudringen. Das Ziel ist es, Schwachstellen zu identifizieren, bevor sie von echten Angreifern ausgenutzt werden können. Durch die Simulation von Cyberangriffen helfen unsere Pentests Ihnen dabei, Sicherheitslücken aufzudecken.
Frühzeitige Erkennung von Schwachstellen: Identifizieren Sie Sicherheitslücken, bevor sie von Hackern ausgenutzt werden können.
Compliance mit NIS-2-Richtlinie: Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Sicherheit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entspricht.
Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen: Verbessern Sie Ihre bestehenden Sicherheitsprotokolle und Schutzmechanismen.
Langfristige Cyberresilienz aufbauen
Die Bildung spezialisierter Incident Response Teams und regelmäßige Schulungen zur Cybersicherheit sind entscheidend, um die Einhaltung der NIS2-Richtlinie zu gewährleisten und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Jedes Land kann die NIS2-Richtlinie aus der EU im nationalen Recht nochmal verschärfen
Es ist wichtig zu beachten, dass jedes EU-Mitgliedsland die Möglichkeit hat, die NIS2-Richtlinie im nationalen Recht zu verschärfen. Besonders Unternehmen, die über Deutschland hinaus mit anderen KRITIS-Unternehmen arbeiten, müssen sich daher auch über nationale Besonderheiten im Ausland informieren und diese in ihre Compliance-Strategien integrieren.
Managed SOC: Ein wesentlicher Baustein zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie
Im Rahmen der NIS2-Richtlinie wird von Unternehmen erwartet, dass sie auf ständig wechselnde Cyberbedrohungen vorbereitet sind und Sicherheitsvorfälle in Echtzeit melden können. Um dies effektiv umzusetzen, ist der Einsatz eines Managed Security Operations Center (SOC) unerlässlich.
Ein Managed SOC bietet 24/7 Überwachung, Bedrohungserkennung und proaktive Abwehr von Cyberangriffen – zentrale Anforderungen der NIS2-Richtlinie. Mit einem SOC können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Netzwerke kontinuierlich geschützt sind und Bedrohungen frühzeitig erkannt werden. Dies ist besonders wichtig, da die Richtlinie fordert, Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Vorteile eines Managed SOC:
Rund-um-die-Uhr-Überwachung: Echtzeit-Überwachung Ihrer IT-Systeme, um Angriffe frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Proaktive Bedrohungserkennung: Analysen durch Sicherheitsexperten helfen, Cyberbedrohungen zu identifizieren, bevor sie Schaden anrichten.
Compliance-Unterstützung: Ein SOC stellt sicher, dass Sie den verschärften Melde- und Sicherheitsanforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht werden.
Unser Managed SOC-Angebot
Erfahren Sie mehr darüber, wie unser Managed SOC Ihr Unternehmen dabei unterstützt, den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur NIS2-Richtlinie
Überarbeitete Version: NIS2 ist eine überarbeitete Version der EU-Richtlinie NIS, die Mindeststandards für die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen festlegt.
Inkrafttreten: Verabschiedet Ende 2022, trat NIS2 am 16.01.2023 in Kraft und ersetzt die ältere Richtlinie NIS.
Ziel: Schutz von Organisationen und kritischen Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen und Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU.
Umsetzungsfrist: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 umsetzen.
Betroffene Unternehmen: Unternehmen aus KRITIS-Sektoren wie Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheit und digitale Infrastruktur sind betroffen.
Unternehmensgröße und Sektor: Die Betroffenheit hängt von der Unternehmensgröße und dem Sektor ab. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Cybersicherheitsmaßnahmen den festgelegten Mindeststandards entsprechen.
Die Umstellung auf die NIS2-Richtlinie mag eine Herausforderung darstellen, bietet jedoch auch die Chance, die Cybersecurity und damit die Gesamtresilienz Ihres Unternehmens zu verbessern. Nehmen Sie die notwendigen Schritte in Angriff, um Ihr Unternehmen optimal auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten.