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Nahaufnahme einer brennenden Kerze.

Digitaler Nachlass – Auch er sollte geregelt sein!

Das Internet ist omnipräsent und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Gegenwärtig findet das Leben zahlreicher Menschen hauptsächlich im Internet statt. Die privaten und beruflichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den zahlreichen Onlinekanälen verteilen, sind beachtlich. Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass sie sich zeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall mit ihnen geschehen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Angehörige, Geschäftspartner oder Arbeitskollegen im Todesfall den Zugriff auf wichtige Konten und Informationen erlangen und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.

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Wer dieser Tage stirbt, ist lange nicht tot!
Egal ob soziale Medien, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Applikationen oder Cloud-Dienste: Für zahlreiche Menschen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation inzwischen hauptsächlich im Internet statt.

Entsprechend der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 nutzen in Deutschland gegenwärtig 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Gleichzeitig hinterlassen sie Unmengen an privaten und dienstlichen Daten und Informationen auf den diversen Onlinekanälen.

Jedoch machen sich nur die allerwenigsten Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Todesfall passieren soll.

Ärgerlicher noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ebenso verfügen können, wie über . Dies führt dazu, dass sie hierfür meistens keine Nachlassregelungen treffen.

Die Folgen: Die Angehörigen müssen im Todesfall, nicht nur den Verlust eines Menschen in ihrer Umgebung ertragen. Sie haben oftmals auch keine Möglichkeit auf entscheidende Accounts und Daten zuzugreifen. Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da jegliche Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Background ist es vorteilhaft, dass künftige Erblasser sich zeitnah mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen und eine durchdachte Nachlassplanung erstellen.

Das virtuelle Leben kennt kein Ablaufdatum!

Die digitalen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Tätigkeiten im Internet verbreitet, sind nicht nur unterschiedlich, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Nachlass.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffserklärung des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten wie auch Rechtsverhältnisse, die mit der Nutzung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch alle Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services sowie allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

  • E-Mail-Accounts,

  • Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,

  • Profile und Daten in sozialen Netzen,

  • Messenger- und Cloud-Dienste,

  • Konten bei Streamingdiensten,

  • Konten in Onlineshops,

  • digitale Zahlungsmittel,

  • Urheberrechte und andere Rechte an Fotos, Weblogs, Foreneinträgen,

  • Abos für Online-Zeitschriften,

  • Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,

  • Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,

  • Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Gleichermaßen gelten jegliche digitalen Daten wie Bilder, Videos oder Dokumente, die auf einem PC, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitaler Nachlass.

Außerdem werden in einzelnen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier jedoch streitig, da unter anderem der materielle Wert der einzelnen IT-Hardware dahingehend festlegt, ob diese unter die besondere digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Nachlassrecht kennt keinen Datenschutz!

Es gibt im deutschen Erbrecht bis heute keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.

Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu zählen vor allem das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Grundsätzlich werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten im Todesfall auf die Erben übergehen.

Demnach haften – und zahlen –die Erben nicht nur für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Löschung zu.

Schon zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Tod können jeden Menschen plötzlich treffen. Gerade Unternehmen müssen die Fälle von Erkrankung und Unfall rechtzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Unternehmens verantwortungsvoll zu gewährleisten.
Daher ist es wesentlich, sich rechtzeitig mit der Thematik „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den geschäftlichen Bereich.

Persönlicher digitaler Nachlass

Im persönlichen Bereich empfiehlt es sich, eine grundlegende Bevollmächtigung oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu erstellen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Dienstleister für digitales Erbe.

Das Elementarste hierbei ist es, den Verwandten die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall zügig auf wichtige Konten zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnötige laufende Zahlungen zu stoppen.

Aus diesem Grund sollten gerade folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:

  • Zugangsdaten zu allen bedeutsamen E-Mail-Konten

  • Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten

  • Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Konten und Plattformen

  • Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Handys, Notebooks, Tablets und Co.

Dienstlicher digitaler Nachlass

Im geschäftlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Accounts über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Gewinn hierbei ist, dass nicht nur im Sterbefall, sondern auch bei längeren Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Betriebe ständig einen Master-Zugriff auf die Konten der Angestellten haben und somit wichtige Unternehmensdaten permanent gesichert sind.

Eine weitere Option den digitalen Nachlass im geschäftlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und verwalten können.

Nicht nachlassen beim Nachlass!

In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Mausklick, mit jeder Anmeldung und jeder besuchten Internetseite umfangreicher wird, ist es vorteilhaft, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können künftige Erblasser einerseits sicherstellen, dass Hinterbliebene im Todesfall Zugang auf wesentliche Accounts erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Andererseits können sensible Daten und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.

Die folgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihr digitales Erbe zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Gesamtheit.

  1. Fertigen Sie eine Liste an, die jegliche verwendeten Onlineaccounts, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.

  2. Hinterlegen Sie das Verzeichnis als Schriftstück oder abgespeichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.

  3. Legen Sie in einer Bevollmächtigung oder einem Testament fest, was mit ihren Informationen und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll.

  4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.

  5. Löschen Sie turnusmäßig Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Fotos, die niemandem in die Hände fallen sollen.

  6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und organisieren können.

  7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Informationen zu wahren.

Sorgen Sie rechtzeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ gilt für uns alle!

Wir sind längst in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Käufe über Shopping-Webseiten, das Vornehmen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Nutzung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Umso wichtiger ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass verwalten darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.

Wir von aconitas empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und passende Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Klarheit für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.

Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer geeigneten Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.

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