Egal ob Start-up, Mittelstand oder Großkonzern: Der digitale Umbruch betrifft inzwischen ein jedes Unternehmen sowie jede Branche. Auf der einen Seite eröffnen digitale Techniken neue Lösungen der Geschäftskommunikation, der dezentralen Kooperation wie auch der Beziehung mit Geschäftspartnern, Klienten und Zulieferern. Auf der anderen Seite bringt die Digitalisierung nützliche Impulse, existierende Geschäftsprozesse sowie Geschäftsmodelle in Frage zu stellen, diese innovativ zu organisieren und damit nennenswerte Vorteile zu sichern.
Trotz eines großen Bewusstseins für die Notwendigkeit des digitalen Wandels, fehlen zahlreichen Betrieben, insbesondere dem Mittelstand, das nötige Know-How und die monetären Mittel, um die eigene Digitalisierung voranzutreiben.
Vor allem Letzteres zählt mit 43 % im Abgleich zu den Vorjahren, entsprechend einer repräsentativen Befragung seitens Bitkom als eine der umfangreichsten Digitalisierungshürden – nach dem Datenschutz (69 Prozent), den Erfordernissen an die technische Sicherheit (58 Prozent) sowie den nicht vorhandenen Experten (55 Prozent).
Und exakt da setzen diese Förderprogramme an. Abgesehen von angemessenen Rahmenbedingungen setzen sie die geeigneten Anregungen sowie Anreize für den digitalen Wandel in den Betrieben. Zeitgleich fördern sie die Betriebe darin ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu stärken und zu bewahren.
Digitalisierungsförderung leicht gemacht!
Der mittelständische Unternehmensstamm gilt als Rückgrat der deutschen Ökonomie.
Viel mehr noch: Er ist Gewährleistung für Verlässlichkeit, Treiber für Innovation und Weiterentwicklung.
Damit die Betriebe die wirtschaftlichen Möglichkeiten des digitalen Wandels ausnutzen können, stellt der Staat eine Reihe ansprechender Förderprogramme für die Digitalisierungspläne bereit. Das Angebot geht hierbei von der Förderung außenstehender Beratungsdienstleistungen über die Bezuschussung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bis zur Förderung marktorientierter Technologien.
Die Mehrheit der Förderprojekte zur Digitalisierung adressieren mittelständische Betriebe. Die Fördermittel stehen hierbei grundsätzlich in Form von finanziellen Förderungen oder Digitalisierungskrediten bereit. Im ersteren Fall erhalten die Firmen einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 30-80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Digitalisierungskredite werden hingegen zu einem besonders günstigen Aufschlag für bis zu zehn Jahre erteillt, wobei teilweise sogar Haftungsfreistellungen oder ebenso Tilgungszuschüsse gewährt werden.
Bundesweite Förderungen im Überblick!
Generell haben die meisten Förderprogramme zur Digitalisierung das selbe Ergebnis:
Die digitale Souveränität des deutschen Mittelstandes zu vergrößern sowie diese zu erhalten. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen hängen dabei stark vom einzelnen Förderprogramm und deren Förderintention ab.
Im Folgenden stellen wir fünf bedeutende Förderprogramme auf Bundesebene vor:
Digital Jetzt
Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.bmwi.de), knapp BMWi, adressiert mittelständische Unternehmen mit bis zu 499 Arbeitnehmern mit einer Bezuschussung von bis zu 50.000 €. Das Förderprogramm ist in zwei Module aufgeteilt.
Modul 1 unterstützt die Realisierung von digitalen Lösungen wie auch Plattformen sowie die Digitalisierung von Abläufen.
Modul 2 bezuschusst Qualifizierungsmaßnahmen von Angestellten zu digitaler Qualifikation.
Go digital
Das Förderprogramm „go digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.bmwi.de), knapp BMWi, adressiert mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Angestellten sowie maximal 20 Mio. € Umsatz mit einer Bezuschussung über max. 16.500 €. Mit dem Förderprojekt werden Beratungsleistungen für die digitale Transformation in den Bereichen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung sowie digitalisierte Geschäftsprozesse unterstützt.
Dabei
werden höchstens 30 Beratertage mit einem Höchstsatz von 1.100 Euro mit 50 Prozent gefördert und
darf die Beratungsleistung lediglich von einem anerkannten Berater gemacht werden.
sind zwei Beratertage zum Thema „IT-Sicherheit” verpflichtend.
Entscheidender Hinweis: Im Zuge der Corona-Zeit wurde das Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ mit der Umsetzung von Homeoffice-Plätzen erweitert. Das bedeutet, dass der Aufbau und das Konfigurieren der zugehörigen Hardware sowie Software, die hierbei zum Einsatz kommt und über die üblichen Standards hinausgeht, finanziell unterstützt werden.
Von der Bezuschussung immer noch nicht berücksichtigt sind dagegen bloße Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.
Förderung unternehmerischen Know-hows
Im Kontext des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows” des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, knapp BAFA, werden mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitnehmern bezuschusst. Genau genommen richtet sich die Hilfe an:
Start-ups / Jungunternehmen mit 4.000 Euro,
Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) mit 3.000 € und
Unternehmen in Schwierigkeiten mit 3.000 €
Bei Start-Ups und Bestandsunternehmen werden allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen sowie organisatorischen Anliegen der Geschäftsführung gefördert. Das heißt, dass diese sich ebenso bei einer technischen Beratung, zum Beispiel bei der Implementation neuer Software-Systeme, oder etwa einer organisatorischen Beratung, etwa bei der Einführung agiler Methoden unterstützen lassen könnten.
Go-Inno (BMWI)
Mit dem Förderprogramm „go Inno“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, die Innovationsberatung von mittelständischen Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern und maximal 20 Mio. € Umsatz. Die Grundbedingungen des Programms sind analog zu denen von „go digital“. Allerdings ist eine Kombination beider Programme nicht realisierbar.
Wie bei „go digital“ können Leistungen lediglich von anerkannten Beratungsunternehmen geleistet werden. Bezuschusst werden Beratungsleistungen in drei Leistungsstufen
Potenzialanalyse mit maximal 10 Tagewerken
Realisierungskonzept mit höchstens 25 Tagewerken
Projektmanagement mit höchstens 25 Tagewerken
Dabei sind die Kosten für einen Beratertag bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 % förderfähig.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau richtet sich an mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. € Umsatz. Förderfähig sind Investitionen und Betriebsmittel im Kontext mit Digitalisierungsvorhaben. Das umfasst außer Strategien zur sinnvollen Ausrichtung des Unternehmens über digitale Plattformen auch organisatorische Vorkehrungen, mit dem Ziel, Firmen agiler zu machen.
Wichtiger Hinweis: Mehr Fakten wir auch eine detaillierte Übersicht über zusätzliche Förderprogramme sehen Sie auf der Seite: https://digitaleneuordnung.de/blog/foerdermittel-digitalisierung/
Sichern Sie sich bis zu 50.000 € staatlichen Zuschuss für Ihr Digitalisierungsprojekt!
Es ist höchste Zeit, dass Sie die Digitalisierungsvorhaben realisieren und die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebs sichern!
Auf Grund der Menge an Förderprogrammen zur Digitalisierung sind die Aussichten gut, dass Unternehmen mit genauen Digitalisierungsvorhaben auf finanzielle Unterstützungsangebote in Form von monetären Förderungen oder zinsvergünstigte Digitalisierungskredite zurückgreifen können.
Haben Sie noch Fragen zu den jeweiligen Förderpaketen oder zu einem konkreten Digitalisierungsprojekt in Ihrem Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an!